Wenn Sie bei mir eine Psychotherapie oder psychologische Beratung in Anspruch nehmen wollen, gibt es mehrere Abrechnungsmöglichkeiten. Im Folgenden erfahren Sie, unter welchen Rahmenbedingungen Sie mein Angebot wahrnehmen können.
Sie können über die angegebenen Möglichkeiten mit mir in Kontakt treten – siehe Kontakt. Ich nehme dann Verbindung zu Ihnen auf und vereinbare mit Ihnen einen Termin für ein Erstgespräch oder eine psychotherapeutische Sprechstunde. Sie brauchen dafür keine Überweisung Ihres Hausarztes (oder eines anderen Arztes), um eine Psychotherapie zu beginnen. Im Erstgespräch haben Sie die Möglichkeit, Ihr Anliegen zu schildern. Weiter kann die Indikationsfrage und / oder Kostenübernahme durch Krankenkassen geklärt werden und Sie erfahren weiteres über mögliche Behandlungsangebote. Vorausgesetzt es besteht ein freier Therapieplatz, können Sie weitere probatorische Sitzungen (Testsitzungen) in Anspruch nehmen, bevor Sie sich entscheiden, ob Sie eine Psychotherapie bei mir wahrnehmen möchten.
Vor Beginn der Psychotherapie muss eine ärztliche Abklärung erfolgen, dass Ihre Symptome nicht etwa überwiegend körperlich bedingt sind (z.B. Kontrolle des Spiegels der Schilddrüsenhormone). Dies erfolgt durch den Konsiliarbericht, welchen Sie von mir erhalten. Sie können diese Abklärung durch Ihren Hausarzt machen lassen. Wenn dieser Sie gut kennt, reicht oft eine Unterschrift ohne erneute Untersuchung.
Sie müssen bei mir keine Wartezeiten in der Praxis einkalkulieren. Sie werden in aller Regel pünktlich empfangen und können die Praxis nach gut 50 Minuten wieder verlassen.
● Kostenübernahme durch gesetzliche Krankenkasse
Ich verfüge über einen Kassensitz zur hälftigen Versorgung und bin somit als psychologischer Psychotherapeut für die Behandlung und Abrechnung gesetzlich Versicherter zugelassen. Das heißt, ich kann prinzipiell mit allen gesetzlich Versicherten arbeiten.
● Kostenübernahme durch private Krankenversicherung
Die Kostenübernahme durch private Krankenversicherung ist in der Regel problemlos möglich. Allerdings gibt es einige private Tarife, welche nur Basisleistungen vorsehen. Gelegentlich ist hier die Psychotherapie als Leistung generell ausgeschlossen. Auch ist der gewährte Leistungsumfang in jedem Tarif unterschiedlich. Mal werden nur 20 Sitzungen pro Kalenderjahr von der Kasse erstattet, mal ist die Sitzungsanzahl unbegrenzt. Bei einigen Kassen muss nach den probatorischen Sitzungen ein Therapieantrag für die Leistungszusage gestellt werden, bei anderen Kassen reicht die Rechnungsstellung durch den behandelnden Psychotherapeuten.
Erkundigen Sie sich deshalb bitte bei Ihrer privaten Krankenkasse über die notwendigen Regelungen und Formalitäten bei der Inanspruchnahme einer Verhaltenstherapie durch einen Psychologischen Psychotherapeuten. Wie Sie es als privat versicherter Patient gewohnt sind, geht meine Rechnung direkt an Sie und die Erstattung durch Ihre Kasse liegt in Ihrer Verantwortung. Die Kostenübernahme durch die Beihilfe von Bund und Ländern geschieht in der Regel problemlos. Hierfür muss allerdings ein ausführlicher Antrag durch den Psychotherapeuten gestellt werden.
● Selbstzahler
Sie haben allerdings auch die Möglichkeit, mein Angebot als Selbstzahler in Anspruch zu nehmen. Mein Stundensatz richtet sich wie üblich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP, 1,8 bis 2,3-facher Satz = ca. 90 bis 100 Euro). Sollte Ihre finanzielle Situation es nachweisbar nicht ermöglichen, die üblichen Stundensätze zu tragen, bin ich bereit, einen ermäßigten Stundensatz abzurechnen. Für diesen gibt es jedoch eine Untergrenze von mindestens 80 Euro.